Was nun?

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, Ihr Fahrzeug ist hierbei beschädigt worden. Und was jetzt? Nicht so einfach bei den ganzen Begriffen wie:

Wiederbeschaffungswert, merkantiler Minderwert, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, etc.

 

Ihnen als Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat.

Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.


Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

 

Wir als qualifiziertes Sachverständigenbüro sind neutral und nicht an Weisungen irgendwelcher Institutionen wie Versicherungen, Behörden, technischen Vereinen oder sonstigen Organisationen gebunden.

 

Als Sachverständigenbüro mit mehrjähriger Branchenpräsens sind wir ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Kraftfahrzeug für Privatleute, Werkstätten und Rechtsanwälte.

 

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