Oldtimer

Infos und Tipps rund um den Oldtimer

 

Historisches (H)-Kennzeichen  (§ 23 Abs. 1c u. § 21 c StVZO)

Es gelten die Details wie unter "Reguläres Kennzeichen", mit einer Abweichung: Steuersatz pauschal  191,73 € (Pkw und Lkw) bzw.  46 € (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben / Ziffernkombination den Großbuchstaben H. Voraussetzungen für die Erteilung: Fahrzeug-Mindestalter 30 Jahre. Beim TÜV (Neue Bundesländer Dekra) muss zudem eine so genannte "Eingangsuntersuchung" durchgeführt werden. Bei dieser wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Damit sind vorrangig typunpassende Details wie ein fremder Motor oder z.B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens gemeint.
Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann hier hinderlich sein.